Erwägungsgrund 7 32013R1360
Der Gerichtshof erklärte in den verbundenen Rechtssachen C-175/07 bis C-184/07 und in den Rechtssachen C-466/06 und C-200/06 auch die Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission für ungültig.
Der Gerichtshof erklärte in den verbundenen Rechtssachen C-175/07 bis C-184/07 und in den Rechtssachen C-466/06 und C-200/06 auch die Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission für ungültig.