Erwägungsgrund 14 32013R0168
Um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion, das einen der Eckpfeiler des EU-Typgenehmigungsverfahrens darstellt, richtig eingeführt worden ist und ordnungsgemäß funktioniert, sollten die Hersteller regelmäßig durch eine zuständige Behörde oder einen hierfür benannten ausreichend qualifizierten Technischen Dienst überprüft werden.