Erwägungsgrund 26 32013R0168
Im Interesse von Klarheit, Berechenbarkeit, logischer Kohärenz und Vereinfachung und zur Verminderung der Belastung der Fahrzeughersteller sollte diese Verordnung lediglich eine begrenzte Zahl von Umsetzungsphasen zur Einführung neuer Emissionsgrenzwerte und Sicherheitsbestimmungen enthalten. Der Industrie sollte ausreichend Zeit gewährt werden, um sich an die neuen Bestimmungen in dieser Verordnung und die technischen Spezifikationen und Verwaltungsvorschriften in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten anzupassen. Die rechtzeitige Festlegung der Anforderungen ist von zentraler Bedeutung, um den Herstellern zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von technischen Lösungen für in Serie produzierte Fahrzeuge und den Herstellern und Genehmigungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Einführung der erforderlichen Verwaltungssysteme eine ausreichend lange Vorlaufzeit einzuräumen.