Erwägungsgrund 18 32013R0168
Somit sollten UN-ECE-Regelungen und Änderungen an UN-ECE-Regelungen, denen die Union in Anwendung des Beschlusses 97/836/EG zugestimmt hat, in die Rechtsvorschriften für die EU-Typgenehmigung aufgenommen werden. Dementsprechend sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, die notwendigen Änderungen an den Anhängen zu dieser Verordnung oder an den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten zu beschließen.