Erwägungsgrund 16 32013R0019
Ein auf ein oder mehrere Gebiete in äußerster Randlage oder einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Union konzentrierter Anstieg der Einfuhren kann in bestimmten Fällen eine erhebliche Verschlechterung oder eine bedeutende Schädigung oder die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung oder einer bedeutenden Schädigung von deren Wirtschaftslage nach sich ziehen. Bei einem auf ein oder mehrere Gebiete in äußerster Randlage oder einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Union konzentrierten Anstieg der Einfuhren sollte die Kommission vorherige Überwachungsmaßnahmen einleiten können.