Erwägungsgrund 19 32013R0019
Im Einklang mit Artikel 49 des Übereinkommens sollte die Kommission Kolumbien und Peru die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und Konsultationen mit den beiden Ländern führen.
Im Einklang mit Artikel 49 des Übereinkommens sollte die Kommission Kolumbien und Peru die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und Konsultationen mit den beiden Ländern führen.