Verordnung (EU) Nr. 19/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits
Diese Verordnung sollte nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der Union oder in Kolumbien und Peru gelten —
Erwägungsgrund 31 32013R0019Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen