Erwägungsgrund 2 32013R0019
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde am 26. Juni 2012 unterzeichnet, erhielt am 11. Dezember 2012 die Zustimmung des Europäischen Parlaments und ist wie in Artikel 330 des Übereinkommens vorgesehen anzuwenden.