Verordnung (EU) Nr. 19/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits
Die Kommission sollte mit dem von den Maßnahmen betroffenen Land Konsultationen aufnehmen.
Erwägungsgrund 25 32013R0019Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen