Erwägungsgrund 28 32013R0019
Angesichts des Charakters und der relativ kurzen Geltungsdauer der Maßnahmen des Stabilisierungsmechanismus für Bananen und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Unionsmarkt für Bananen sollte die Kommission auch sofort anwendbare Durchführungsrechtsakte für die vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls, der im Rahmen des Stabilisierungsmechanismus für Bananen festgesetzt wurde, oder zur Feststellung, dass diese vorübergehende Aussetzung nicht angemessen ist, erlassen. Finden diese sofort anwendbaren Durchführungsrechtsakte Anwendung, sollte auf das Beratungsverfahren zurückgegriffen werden.