Erwägungsgrund 9 32014R1163
Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 verlangt von der EZB, die detaillierten operativen Bestimmungen zur Wahrnehmung der ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben im Wege von Verordnungen und Beschlüssen zu veröffentlichen.