Art. 35 32014R0251
Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 wird mit Wirkung vom 28. März 2015 aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu lesen.