Art. 37 32014R0251
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 28. März 2015 . Artikel 36 Absätze 1 und 3 gelten jedoch ab dem 27. März 2014 .
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 28. März 2015 . Artikel 36 Absätze 1 und 3 gelten jedoch ab dem 27. März 2014 .