Erwägungsgrund 10 32014R0468
Die EZB misst der umfassenden Prüfung von Kreditinstituten, einschließlich einer Bilanzbewertung, die sie vor Übernahme ihrer Aufgaben durchzuführen hat, große Bedeutung bei; das betrifft auch die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet und somit dem SSM nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Tag der Übernahme der Aufsicht beitreten.