Erwägungsgrund 8 32014R0468
Artikel 33 Absatz 2 der SSM-Verordnung sieht vor, dass die EZB im Wege von Verordnungen und Beschlüssen die detaillierten operativen Bestimmungen zur Wahrnehmung der ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben veröffentlichen muss. Die vorliegende Verordnung umfasst die Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 33 Absatz 2 bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs innerhalb des SSM.