Erwägungsgrund 3 32014R0468
Gegebenenfalls und unbeschadet der Verantwortung und der Rechenschaftspflicht der EZB für die ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben sind die NCAs dafür verantwortlich, die EZB gemäß den in der SSM-Verordnung und dieser Verordnung festgelegten Bedingungen bei der Ausarbeitung und Durchführung sämtlicher Rechtsakte im Zusammenhang mit den in Artikel 4 der SSM-Verordnung genannten Aufgaben in Bezug auf sämtliche Kreditinstitute zu unterstützen, was eine Unterstützung bei Überprüfungstätigkeiten einschließt. Zu diesem Zweck sollten die NCAs bei der Wahrnehmung der in Artikel 4 der SSM-Verordnung genannten Aufgaben den Anweisungen der EZB befolgen.