Erwägungsgrund 9 32014R0654
Diese Verordnung sollte sich auf diejenigen Maßnahmen konzentrieren, mit deren Gestaltung und Anwendung die Union Erfahrung hat. Die Möglichkeit, den Geltungsbereich der Verordnung dahin gehend auszuweiten, dass der Erlass von Maßnahmen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums sowie von zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Dienstleistungen vorgesehen wird, sollte als Teil der Überprüfung des Funktionierens dieser Verordnung bewertet werden, wobei die Besonderheiten des jeweiligen Bereichs gebührend zu berücksichtigen sind.