Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln
Zur Wahrung der Interessen der Union sollte die Kommission unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen, in denen eine Anpassung handelspolitischer Maßnahmen an das Verhalten des betreffenden Dritten erforderlich ist, wegen äußerster Dringlichkeit geboten ist.
Erwägungsgrund 16 32014R0654Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen