Erwägungsgrund 11 32014R0654
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, sollte die Kommission den Geltungsbereich, das Funktionieren und die Effizienz der Verordnung überprüfen, einschließlich möglicher Maßnahmen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums und zusätzlicher Maßnahmen im Bereich Dienstleistungen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Bewertung Bericht erstatten. Im Anschluss an die Überprüfung können geeignete Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden.