Erwägungsgrund 1 32014R0833
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie Beschränkungen bei bestimmten Investitionen als Reaktion auf die unrechtmäßige Annexion der Krim und Sewastopols.