Erwägungsgrund 20 32015R2120
Der Mobilfunkmarkt der Union ist weiterhin fragmentiert; kein Mobilfunknetz deckt alle Mitgliedstaaten ab. Um ihren inländischen Kunden, die innerhalb der Union reisen, Mobilfunkdienste anbieten zu können, müssen Roaminganbieter folglich Roamingdienste auf Großkundenebene von Betreibern im besuchten Mitgliedstaat erwerben oder derartige Dienste mit solchen Betreibern austauschen.