Erwägungsgrund 22 32015R2120
Gleichzeitig sollten Roaminganbieter eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für die Inanspruchnahme regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene, die zu dem geltenden inländischen Endkundenpreis bereitgestellt werden, anwenden können. Mit der Regelung zur angemessenen Nutzung soll eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung regulierter Endkunden-Roamingdienste durch Roamingkunden vermieden werden, wie etwa die Nutzung solcher Dienste durch Roamingkunden in einem Mitgliedstaat, der nicht der ihres jeweiligen Anbieters ist, für andere Zwecke als vorübergehende Reisen. Eine Regelung zur angemessenen Nutzung sollte den Kunden eines Roaminganbieters die Nutzung von regulierten Endkunden-Roamingdiensten zu dem geltenden inländischen Endkundenpreis in einem Ausmaß ermöglichen, das den Tarifen des Roamingkunden entspricht.