Erwägungsgrund 23 32015R0478
Zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollten die von den Einführern zu erfüllenden Formalitäten einfach und unabhängig vom Ort der Warenabfertigung einheitlich sein. Daher sollte vorgesehen werden, dass alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter nach dem dieser Verordnung beigefügten Muster erfüllt werden.