Erwägungsgrund 18 32015R0751
Für alle debit- und kreditkartengebundenen Zahlungsvorgängen sollte ein Höchstsatz für das Interbankenentgelt gelten.
Für alle debit- und kreditkartengebundenen Zahlungsvorgängen sollte ein Höchstsatz für das Interbankenentgelt gelten.