Erwägungsgrund 34 32015R0751
Die Regeln von Kartenzahlverfahren und die Praktiken der Zahlungsdienstleister enthalten Händlern und Verbrauchern Informationen über Entgeltunterschiede meist vor und schränken somit die Markttransparenz ein, indem sie beispielsweise Entgelte „bündeln“ (sog. Blending) oder den Händlern verbieten, bei Karten mit mehreren Akzeptanzmarken (Co-Badging) eine kostengünstigere Kartenmarke zu wählen oder die Verbraucher zur Verwendung einer solchen kostengünstigeren Karte hinzulenken. Selbst wenn den Händlern die Kostenunterschiede bekannt sind, ist es ihnen aufgrund der Regeln des Kartenzahlverfahrens oft unmöglich, Maßnahmen zur Verringerung dieser Entgelte zu treffen.