Verordnung (EU) 2016/1033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wird angenommen, dass Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht zur Kursfestsetzung beitragen und dass die Titel II und III der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 nicht für diese Geschäfte gelten sollten.
Erwägungsgrund 14 32016R1033Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen