Erwägungsgrund 15 32016R1033
In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erhebung von Referenzdaten für Finanzinstrumente festgelegt. Diese im Rahmen des FIRDS erhobenen Daten werden herangezogen, um zu bestimmen, welche Finanzinstrumente in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 fallen. Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 gilt seit dem 3. Juli 2016. Das FIRDS wird jedoch nicht vor Januar 2018 voll einsatzbereit sein. Daher sollte der Geltungsbeginn von Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 bis zum 3. Januar 2018 verschoben werden.