Art. 2 Buchst. b 32016R1033In Absatz 4 Unterabsatz 1 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 12 Buchst. k 32016R1033in Absatz 12 Unterabsatz 2 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 4 32016L1034RICHTLINIE (EU) 2016/1034 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 70 Absatz 1 Unterabsatz 3 wird das Datum „3. Juli 2016“ durch das Datum „3. Juli 2017“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 4 Buchst. c 32020R1693VERORDNUNG (EU) 2020/1693 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer in der genannten Verordnung angegebener Daten (Text von Bedeutung für den EWR)
in Absatz 3 wird das Datum „1. Januar 2026“ durch das Datum „1. Januar 2027“ ersetzt;
Art. 1 Nr. 6 32023R0706VERORDNUNG (EU) 2023/706 DES RATES vom 30. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen
In Artikel 9 wird das Datum „1. Mai 2023“ durch das Datum „1. März 2024“ ersetzt.