Erwägungsgrund 17 32016R1033
Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel. So wird in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Vor diesem Datum sollten Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und die Richtlinie 2014/65/EU als Verweise auf die Richtlinie 2004/39/EG gelten. Mit der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird ferner eine Übergangsregelung für die Anwendung der Regeln für die Abwicklungsdisziplin auf multilaterale Handelssysteme eingeführt, die gemäß der Richtlinie 2014/65/EU eine Registrierung als KMU-Wachstumsmärkte beantragen.