Erwägungsgrund 1 32016R1035
Die Verordnung (EG) Nr. 385/96 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 385/96 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.