Erwägungsgrund 24 32016R1035
Die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe wegen schädigender Preisgestaltung erlischt erst dann, wenn diese Abgabe vollständig gezahlt worden ist oder die Geltungsdauer der Gegenmaßnahmen abgelaufen ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe wegen schädigender Preisgestaltung erlischt erst dann, wenn diese Abgabe vollständig gezahlt worden ist oder die Geltungsdauer der Gegenmaßnahmen abgelaufen ist.