Erwägungsgrund 4 32016R1035
Der IPI-Kodex stützt sich hauptsächlich auf das Antidumping-Übereinkommen 1994, weicht aber davon ab, wenn dies durch die besondere Natur der Kaufgeschäfte bei Schiffen gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich daher, die Bestimmungen des IPI-Kodex in Unionsrecht umzusetzen, soweit möglich auf der Grundlage des Wortlauts der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates.