Erwägungsgrund 30 32016R1035
Es ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung der betroffenen Parteien über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen vorzusehen sowie dass diese Unterrichtung unter gebührender Berücksichtigung des Entscheidungsprozesses in der Union innerhalb einer Frist stattfindet, die den Parteien die Verteidigung ihrer Interessen ermöglicht