Erwägungsgrund 13 32016R1035
Es sind klare und ausführliche Leitlinien für die Faktoren festzulegen, die für die Feststellung ausschlaggebend sein können, ob der Verkauf, der Gegenstand der schädigenden Preisgestaltung ist, eine bedeutende Schädigung verursacht hat oder eine Schädigung zu verursachen droht. Bei dem Nachweis, dass der Preis des betreffenden Verkaufs für die Schädigung eines Wirtschaftszweigs der Union verantwortlich ist, sollten die Auswirkungen anderer Faktoren und insbesondere die jeweiligen Marktbedingungen in der Union berücksichtigt werden.