Erwägungsgrund 7 32016R1035
Was die Werften von Vertragsparteien des Schiffbau-Übereinkommens betrifft, so kann die Union nur dann eine Untersuchung über den Verkauf eines Schiffes einleiten, wenn der Käufer ein Unionskäufer ist und sofern es sich nicht um ein Kriegsschiff handelt.