Erwägungsgrund 9 32016R1035
Um das neue Instrument zur Bekämpfung schädigender Preisgestaltung korrekt anwenden zu können, sollte die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um in den großen Mischkonzernen bzw. Holding-Gesellschaften der Drittländer die Rechtmäßigkeit der Verbuchung kostenmindernder Faktoren bei der Beurteilung der Zusammensetzung der Gestehungskosten zu überprüfen.