Erwägungsgrund 46 32016R0429
Tierärzte und Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe spielen in allen Bereichen des Tiergesundheitsmanagements eine äußerst wichtige Rolle, daher sollten in der vorliegenden Verordnung allgemeine Bestimmungen über ihre Rolle und Zuständigkeiten festgelegt werden.