Art. 122 32017R1485
IN-Vereinbarung
Alle ÜNB, die an demselben IN-Verfahren teilnehmen, schließen eine IN-Vereinbarung gemäß Artikel 149 Absatz 3, die mindestens die Aufgaben und Zuständigkeiten der ÜNB enthält.
Alle ÜNB, die an demselben IN-Verfahren teilnehmen, schließen eine IN-Vereinbarung gemäß Artikel 149 Absatz 3, die mindestens die Aufgaben und Zuständigkeiten der ÜNB enthält.