Art. 144 32017R1485
Ersatzreserven-Prozess (ERP)
(1)
Das Regelungsziel des ERP besteht darin, durch die Aktivierung von RR mindestens eines der folgenden Ziele zu erreichen:
a)
die schrittweise Wiederherstellung der aktivierten FRR;
b)
die Unterstützung der FRR-Aktivierung;
c)
im Falle der Synchrongebiete GB und IE/NI die schrittweise Wiederherstellung der aktivierten FCR und FRR.
(2)
Der ERP wird durch Anweisungen zur manuellen RR-Aktivierung durchgeführt, damit das Regelungsziel gemäß Absatz 1 erreicht wird.