Art. 147 32017R1485
Regelungsziel des grenzübergreifenden FRR-Aktivierungsverfahrens ist es, einem ÜNB die Durchführung des FWP durch den FRR-Leistungsaustausch zwischen LFR-Zonen zu ermöglichen.
Jeder ÜNB ist berechtigt, durch den Abschluss einer Vereinbarung über das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren für LFR-Zonen innerhalb desselben LFR-Blocks, zwischen verschiedenen LFR-Blöcken oder zwischen verschiedenen Synchrongebieten einzuführen.
Die ÜNB führen das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren in einer Weise ein, durch die Folgendes nicht beeinträchtigt wird:
die Stabilität des FHP des Synchrongebiets bzw. der Synchrongebiete, das/die am grenzübergreifenden FRR-Aktivierungsverfahren beteiligt ist/sind;
die Stabilität des FWP und des ERP jeder LFR-Zone, die von den teilnehmenden oder betroffenen ÜNB betrieben wird, und
die Betriebssicherheit.
Die ÜNB nehmen den FRR-Leistungsaustausch zwischen LFR-Zonen desselben Synchrongebiets durch mindestens eine der folgenden Maßnahmen vor:
durch die Festlegung eines Wirkleistungsflusses über eine Istwertaufschaltung, der in die FRCE-Berechnung eingeht, wenn die FRR-Aktivierung automatisiert erfolgt,
durch die Anpassung eines Regelprogramms oder die Festlegung eines Wirkleistungsflusses über eine Istwertaufschaltung zwischen LFR-Zonen, wenn die FRR-Aktivierung manuell erfolgt, oder
durch die Anpassung der Wirkleistungsflüsse über HGÜ-Verbindungsleitungen.
Die ÜNB nehmen den FRR-Leistungsaustausch zwischen LFR-Zonen verschiedener Synchrongebiete durch die Anpassung der Wirkleistungsflüsse über HGÜ-Verbindungsleitungen vor.
Alle ÜNB, die an demselben grenzübergreifenden FRR-Aktivierungsverfahren teilnehmen, stellen sicher, dass die Summe aller FRR-Leistungsaustausche gleich null ist.
Das grenzübergreifende FRR-Aktivierungsverfahren enthält einen Ausweichmechanismus, durch den sichergestellt wird, dass der FRR-Leistungsaustausch jeder LFR-Zone gleich null ist oder auf einen Wert begrenzt wird, für den die Betriebssicherheit gewährleistet werden kann.