Art. 57 Abs. 1 32017R2195Beschaffung außerhalb eines Fahrplangebietes
Alle ÜNB, die Regelleistung austauschen, legen Bestimmungen für die Abrechnung der gemäß den Artikeln 33 und 35 beschafften Regelleistung fest.
Art. 44 Abs. 4 32017R2195Allgemeine Grundsätze
Jede Einspeisung oder Entnahme in ein bzw. aus einem Fahrplangebiet eines ÜNB wird entweder nach Kapitel 3 oder nach Kapitel 4 des Titels V abgerechnet. KAPITEL…
Art. 60 Abs. 2 Buchst. f 32017R2195ÜNB-Bericht über den Systemausgleich
eine Erläuterung und Begründung der Beschaffung von Regelleistung ohne den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung;
Art. 2 Nr. 44 32017R2195Begriffsbestimmungen
„vertragsschließender ÜNB“ bezeichnet den ÜNB, der mit einem Regelreserveanbieter in einem anderen Fahrplangebiet vertragliche Vereinbarungen über Regelreserve…
Art. 16 Abs. 7 32017R2195Aufgaben der Regelreserveanbieter
Regelarbeitsgebote oder Gebote im Rahmen des integrierten Fahrplanerstellungsverfahrens, die gemäß Absatz 4 eingereicht wurden, und Regelarbeitsgebote oder…