Art. 64 32017R2195
Übergangsbestimmungen für Irland und Nordirland
Mit Ausnahme der Beteiligung an der Entwicklung von Modalitäten oder Methoden, für die die jeweiligen Fristen gelten, werden die Bestimmungen dieser Verordnung in Irland und Nordirland am 31. Dezember 2019 anwendbar.