Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung
Die Union sollte über den gesamten Investitionszeitraum eine EU-Garantie bereitstellen, die zu keinem Zeitpunkt 26000000000 EUR übersteigen sollte, um die Investitionsförderung aus dem EFSI zu ermöglichen; von diesem Betrag sollten höchstens 16000000000 EUR vor dem 6. Juli 2018 verfügbar sein.
Erwägungsgrund 19 32017R2396Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen