Erwägungsgrund 8 32017R2396
Wenn keine Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Schaffung eines günstigen Geschäftsumfelds erfolgen und keine sozial ausgewogenen und nachhaltigen Strukturreformen durchgeführt werden, können der EFSI und die Maßnahmen zu seiner Durchführung ihr Potenzial nicht vollständig entfalten. Zudem sind gut strukturierte Vorhaben im Rahmen von Investitions- und Entwicklungsplänen auf Ebene der Mitgliedstaaten für den Erfolg des EFSI von grundlegender Bedeutung.