Erwägungsgrund 9 32017R2396
Für die Zeit nach 2020 wird die Kommission die notwendigen Vorschläge unterbreiten, um zu gewährleisten, dass die strategischen Investitionen auf einem tragfähigen Niveau verbleiben. Jedem Gesetzgebungsvorschlag sollten die Schlussfolgerungen eines Berichts der Kommission und eine unabhängige Bewertung zugrunde liegen, die auch eine makroökonomische Beurteilung der Frage umfasst, ob die Beibehaltung eines Systems zur Förderung von Investitionen sinnvoll ist. In diesem Bericht und der unabhängigen Bewertung sollte, soweit zutreffend; auch die Anwendung der Verordnung (EU) 2015/1017 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung während des verlängerten Durchführungszeitraums des EFSI geprüft werden.