Erwägungsgrund 26 32017R2396
Die Bewertungsmatrix sollte strikt im Einklang mit dieser Verordnung und mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1558 der Kommission und dem dazugehörigen Anhang als Instrument für eine unabhängige und transparente Bewertung für den Investitionsausschuss verwendet werden, damit die EU-Garantie vorrangig für Vorhaben verwendet wird, die höhere Bewertungen und einen Mehrwert bieten. Die EIB sollte eine Ex-ante-Berechnung der Bewertungskennziffern und Indikatoren vornehmen und die Ergebnisse nach Abschluss des Vorhabens überwachen.