Erwägungsgrund 10 32017R0458
Technische Entwicklungen haben es grundsätzlich ermöglicht einschlägige Datenbanken in einer Weise abzufragen, dass es nur begrenzte Auswirkungen auf die Dauer der Grenzübertritte gibt, da Dokumente und Personen gleichzeitig kontrolliert werden können. In diesem Zusammenhang könnten automatisierte Grenzkontrollsysteme von Relevanz sein. Auch die Nutzung von im Einklang mit der Richtlinie 2004/82/EG des Rates oder anderen Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften übermittelten Angaben über die beförderten Personen könnten zur beschleunigten Durchführung der erforderlichen Kontrollen beim Grenzübertritt beitragen. Es ist daher möglich, Kontrollen an den Außengrenzen ohne unverhältnismäßige negative Auswirkungen auf Bona-fide-Reisende zu verstärken, um diejenigen Personen ausfindig zu machen, die ihre tatsächliche Identität verschleiern wollen oder die aus Sicherheitsgründen oder zur Festnahme ausgeschrieben sind. An allen Außengrenzen sollten systematische Kontrollen durchgeführt werden.