Erwägungsgrund 5 32017R0458
Die Grenzschutzbeamten sollten auch die Daten von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, systematisch im Schengener Informationssystem (SIS) und in anderen einschlägigen Datenbanken der Union abfragen. Dies sollte einer Abfrage von nationalen Datenbanken und Interpol-Datenbanken nicht entgegenstehen.