Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Präzisierung der Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in der Nordsee und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rates
Für Bestände, für die MSY-Zielwerte vorliegen, und für die Zwecke der Anwendung von Schutzmaßnahmen müssen Referenzpunkte für die Bestandserhaltung festgelegt werden, die für Fischbestände als Auslösegröße der Biomasse des Laicherbestands und für Kaisergranat als Auslösegröße der Abundanz ausgedrückt werden.
Erwägungsgrund 18 32018R0973Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen