Erwägungsgrund 8 32018R0973
Die Kommission sollte für die Bestände im Rahmen des Plans die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten einholen. Dazu schließt sie mit dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) Absichtserklärungen. Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES sollte der Plan zugrunde liegen, und es sollten darin insbesondere Spannen von FMSY und Referenzpunkte für die Biomasse, d. h. MSY Btrigger und Blim, angegeben werden. Diese Werte sollten in den Gutachten zu dem betreffenden Bestand sowie gegebenenfalls in sonstigen öffentlich verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten angegeben werden, etwa in Gutachten des ICES zu gemischten Fischereien.